Tarife.
Praxis
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Mit einer chefärztlich bewilligten Verordung erhalten Sie nach Behandlungsabschluss einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet.
Ich ersuche Sie, vereinbarte Behandlungstermine, die Sie nicht einhalten können, so früh wie möglich telefonisch abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin! Andernfalls wird die Therapiestunde zur Gänze in Rechnung gestellt.