Verordnung. Kostenrückerstattung.

Karin Gerstberger

 

Vor Therapiebeginn benötigen Sie eine Verordung für Physiotherapie, die Sie von Ihrem Fach- oder Hausarzt erhalten. Um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen, lassen Sie den Schein bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen (Fax, Postweg, persönlich).

Nach Behandlungsabschluss reichen Sie den bewilligten Verordnungsschein gemeinsam mit der von mir ausgestellten Rechnung und dem Einzahlungsbeleg bei der Krankenkasse ein.
Zur einfacheren Abwicklung finden Sie hier ein Formular mit Antrag auf Kostenrückerstattung.
Viele Zusatzversicherungen zahlen bei Wahltherapeuten auch den Selbstbehalt.

Für prophylaktische Maßnahmen, wie Entwicklungsförderung und Haltungsschulung sowie für Craniosacraltherapie ist keine Verordnung erforderlich.


 

Formular.

 

Zur einfacheren Abwicklung finden Sie hier ein Formular mit Antrag auf Kostenrückerstattung.

 

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